Abfrage des Bedarfs an Übertragungskapazitäten für DAB+ in Nordrhein-Westfalen

    Medienanstalt NRW startet Bedarfsabfrage für DAB+-Frequenzen

    Wir laden Hörfunkveranstalter, Plattformanbieter sowie Anbieter vergleichbarer Telemedien ein, den Bedarf für eine DAB+-Verbreitung ihrer Angebote in Nordrhein-Westfalen anzugeben. Die Abfrage richtet sich sowohl an Anbieter landesweit, landesweit-regionalisiert wie auch regional zu verbreitender Angebote. Willkommen sind insbesondere Angebote mit lokalen, regionalen oder auch landesweiten Inhalten. Sie können sich auch in Kooperationsmodellen zusammenschließen. Interessenslagen, die der Landesanstalt für Medien NRW nicht mitgeteilt werden, müssen bei der Bedarfsplanung unberücksichtigt bleiben. In einem späteren Verfahren kann nach erfolgter Ausschreibung auf den Zuschnitt der Gebiete kein Einfluss mehr genommen werden. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, sich an dieser Abfrage mit belastbaren Angaben und Unterlagen qualifiziert zu beteiligen, auch wenn diese nicht Voraussetzung für eine Teilnahme an einer späteren Ausschreibung ist.

    Wie geht es in Sachen DAB+ in NRW weiter?

    Auf Grundlage der ermittelten belastbaren Bedarfsprognosen wird die Landesanstalt für Medien NRW im nächsten Schritt die Zuordnung von Übertragungskapazitäten bei der Staatskanzlei beantragen. Ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) den von der Staatskanzlei angemeldeten Bedarf decken kann, hängt von dem konkreten Bedarf und den frequenzplanerischen Möglichkeiten ab, die der Wellenplan Genf2006 bietet. Falls die BNetzA diesen Bedarf decken kann, werden anschließend dem Land NRW entsprechende Übertragungskapazitäten zur Verfügung stehen, die von der Landesanstalt für Medien NRW nach Zuordnung ausgeschrieben werden.
    Über die voraussichtlichen Netzkosten kann keine verbindliche Aussage seitens der Landesanstalt für Medien NRW getroffen werden, da der Aufwand wesentlich vom Zuschnitt und den topografischen Gegebenheiten der zu versorgenden Gebiete sowie von der gewünschten Versorgungsqualität und -güte abhängt und die Kalkulation je nach Netzbetreiber variieren kann. Eine Förderung durch die Landesanstalt für Medien NRW ist nicht vorgesehen.

    medienanstalt-nrw.de/regulierung/hoerfunk

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